Durch die Zusammenarbeit mit einem niedergelassenen
Arzt für Anästhesie besteht die Möglichkeit in besonderen
Fällen eine Behandlung in Narkose durchzuführen.
Dies ist zum Beispiel in folgenden Fällen angezeigt:
- bei größeren chirurgischen Eingriffen, die unter einer Betäubungsspritze zu belastend wären
- bei mehreren Implantaten
- bei überängstlichen Patienten
- bei behandlungsunwilligen Kindern
- bei Behinderten
- bei Risikopatienten