Narkosebehandlung

Durch die Zusammenarbeit mit einem niedergelassenen
Arzt für Anästhesie besteht die Möglichkeit in besonderen
Fällen eine Behandlung in Narkose durchzuführen.

Dies ist zum Beispiel in folgenden Fällen angezeigt:

  • bei größeren chirurgischen Eingriffen, die unter einer Betäubungsspritze zu belastend wären
  • bei mehreren Implantaten
  • bei überängstlichen Patienten
  • bei behandlungsunwilligen Kindern
  • bei Behinderten
  • bei Risikopatienten